eIDAS und De-Mail - eine sinnvolle Erweiterung

eIDAS-Verordnung über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste

Seit dem 01.07.2016 können in allen 28 EU-Mitgliedsstaaten und im europäischen Wirtschaftsraum (EWR) Vertrauensdienste nach der eIDAS-Verordnung (Verordnung (EU) Nr. 910/2014 über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG) angeboten werden.

Damit werden nun europaweit elektronische Signaturen und Fernsignaturen einheitlich geregelt, ebenso Dienste rund um elektronische Siegel, Zeitstempel, Webseiten-Zertifikate und die Zustellung elektronischer Einschreiben.

Die Zustellung elektronischer Einschreiben entspricht der eIDAS-Verordnung, wenn diese:

  • in der Regel gegen Entgelt erbracht wird,
  • die Übermittlung von Daten zwischen Dritten mit elektronischen Mitteln ermöglicht,
  • einen Nachweis der Handhabung der übermittelten Daten erbringt,
  • den Nachweis der Absendung und des Empfangs der Daten erbringt,
  • die übertragenen Daten vor Verlust, Diebstahl, Beschädigung,
  • oder unbefugter Veränderung schützt.

In Deutschland können per De-Mail bereits seit mehreren Jahren Dokumente sicher, vertraulich und nachweisbar elektronisch ausgetauscht werden. Grundlage hierfür ist das De-Mail Gesetz.

Weiterführende Informationen zum Thema:

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zur eIDAS-Verordnung:
https://www.bsi.bund.de/DE/Themen/Oeffentliche-Verwaltung/eIDAS-Verordnung/eidas-verordnung_node.html

Bundesnetzagentur zu elektronischen Vertrauensdiensten nach der eIDAS-Verordnung:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Service-Funktionen/ElektronischeVertrauensdienste/ElektronischeVertrauensdienste-node.html;jsessionid=A9DFD25B5CBF749AB3849FE442C264E1

eIDAS Verordnung auf EUR-Lex:
https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/ALL/?uri=CELEX%3A32014R0910

eIDAS Trust List:
https://esignature.ec.europa.eu/efda/tl-browser/#/screen/tl/DE